Hamburg (dpa/lno) - Die Erben von Astrid Lindgren haben sich erfolgreich gegen ein Plagiat der Pippi-Langstrumpf-Bücher gewehrt. Das Landgericht Hamburg hat die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Buches «Die doppelte Pippielotta» per einstweiliger Verfügung verboten (AZ 308 O 200/09), teilten die Anwälte gestern in Hamburg mit. Das Gericht sah das Buch als Plagiat der bekannten «Pippi Langstrumpf»-Geschichten an. Wie schon im Fall von J.D. Salinger, der sich gegen die Fortschreibung seines Buches «Der Fänger im Roggen» wehrte, habe damit eine weitere Ikone der Literatur erfolgreich ein Plagiat ihrer Bücher untersagt.
In seinem Buch «Die doppelte Pippielotta», erschienen im Märchenbuchverlag, erzählt der Autor die Geschichte einer gewissen «Pippielotta», einem «rothaarigen Mädchen» aus Schweden mit «wild umherwirbelnd geflochtenen Zöpfen», «seltsam, viel zu großen langen Strümpfen» die über herkulische Kräfte verfügt und nicht erwachsen werden will. Auch die Villa «Kunterbund» (Original: Kunterbunt) und ihre Freunde «Anika und Tomas» (Original: Annika und Thomas) wurden übernommen sowie weitere wesentliche Merkmale der originalen Pippi- Langstrumpf-Geschichten. «Dies ist ein Sieg der Kreativen über die Plagiateure», sagte Medienanwalt Ralph Oliver Graef.
In seinem Buch «Die doppelte Pippielotta», erschienen im Märchenbuchverlag, erzählt der Autor die Geschichte einer gewissen «Pippielotta», einem «rothaarigen Mädchen» aus Schweden mit «wild umherwirbelnd geflochtenen Zöpfen», «seltsam, viel zu großen langen Strümpfen» die über herkulische Kräfte verfügt und nicht erwachsen werden will. Auch die Villa «Kunterbund» (Original: Kunterbunt) und ihre Freunde «Anika und Tomas» (Original: Annika und Thomas) wurden übernommen sowie weitere wesentliche Merkmale der originalen Pippi- Langstrumpf-Geschichten. «Dies ist ein Sieg der Kreativen über die Plagiateure», sagte Medienanwalt Ralph Oliver Graef.